AHA-Regeln in der Weserland-Klinik

COVID-19 Informationsseite (Stand: 06.11.2020)

Alle hier aufgeführten Regelungen gelten bis auf Weiteres. Sobald sich die aktuelle Situation in unserer Region verändert, werden die Regelungen und Maßnahmen angepasst und hier aktualisiert.

Eingangskontrolle:

Aktuelle Regelungen für Besucher


Derzeit gilt ein Besuchsverbot!

Auf Grund der Situation im Landkreis Minden-Lübbecke und den angrenzenden Landkreisen, wurde zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter beschlossen, ein Besuchsverbot für die Weserland-Klinik festzulegen.

Ausnahmen gelten nur für geriatrische Patienten: Ein Besuch darf im Einzefall nur mit Zustimmung des behandelden Arztes oder des Chefarztes stattfinden. Bitte wenden Sie Ihre Anfrage für einen Besucher an die Praxis, telefonisch unter 05707 – 29 965.

Aktuelle Regelungen für Patienten

AUFNHAME

Eine Aufnahme in der Weserland-Klinik kann nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Std.) erfolgen. (Gemäß der CoronaTestVO NRW). Das negative Testergebnis ist bei der Anreise vorzulegen oder im Vorfeld zu übermitteln. Liegt kein Testergebniss vor, erfolgt eine PCR-Testung in der Weserland-Klinik. Bis zur Feststellung des Testergebnisse erfolgt eine Isolierung auf dem Patientenzimmer.

Bei der Anreise erfolgt eine “Eingangskontrolle” am Empfang. Hierbei handelt es sich um eine Temperaturkontrolle und die Abfrage von möglichen Symptomen einer COVID-19-Erkrankung. Bei Symptomen einer Erkankung kann keine Aufnahme stattfinden.

 

AUFENTHALT

Besuchsfahrten nach Hause sind während der REHA-Maßnahme nicht gestattet.

Wir bitten alle Patienten dringlichst sich an die folgenden Hygieneregelungen in der Weserland-Klinik sowie auf dem Klinik-Gelände zu halten:

Händedesinfektion: Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände vor dem Betreten der Klinik, vor dem Betreten des Speisesaals und jeweils vor den Therapien.

Mund-Nasen-Schutz-Pflicht: Achten Sie darauf, dass Mund und Nase vollständig bedeckt sind und der Mund-Nasen-Schutz an den Rändern möglichst eng anliegt. (MGI.BH.059 Information zum Mund-Nasen-Schutz). Bitte legen Sie den Mund-Nasen-Schutz vor dem Betreten der Klinik an und tragen diesen während des gesamten Aufenthaltes. Während der Therapie ist das Ablegen des Mund-Nasen-Schutz nur nach Anweisung des Therapeuten gestattet.

Abstandsregeln: Halten Sie bitte den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein. Dies gilt auch für Wartebereiche und alle Aufzüge. Bitte verzichten Sie auf Umarmungen und Händeschütteln!

Bei eigenen Symptomen: Bei Anzeichen von Symptomen melden Sie sich telefonische oder über den Notruf beim Pflegedienst.

Weitere Hygieneregelungen:

  • Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände.
  • Husten und niesen Sie in die Armbeuge. (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Hygienetipps)
  • Einmalhandschuhe dürfen von Patienten nicht getragen werden

 

Wichtiger Hinweis zu den Regelungen im Speisesaal

Tischzeiten: Sie erhalten Ihre persönliche Tischzeit ( Frühstück, Mittagessen und Abendessen) im Speisesaal C-Etage auf Ihrem Therapieplan. Bitte halten Sie sich an diese zeitliche Vorgabe. Nur so können wir die Abstandstandsregelungen und den Schutz für alle Patienten und Mitarbeiter auch im Speisesaal einhalten.

Mund-Nasenschutz: Der Mund-Nasenschutz ist vor dem Verlassen des Tisches wieder anzulegen.

 

Aktuelle Regelungen für Mitarbeiter

Es erfolgt eine täglich Eingangskontrolle bei allen Mitarbeiter.

Gemäß der gesetzlichen Test-Verordnung (NRW), werden alle vorgegebenen Testungen der Belegschaft in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden durchgeführt.

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