Leistungsdauer und REHA-Wiederholung
Leistungsdauer
Die Dauer einer Rehamaßnahme beträgt in der Regel 21 Tage. Eine abweichende Aufenthaltsdauer ist von der Kasse zu genehmigen und auf dem Arztschein zu vermerken. Eine Verlängerung der Maßnahme kann insbesondere bei Rehabilitationen in Betracht kommen, wenn das aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. Dabei ist insbesondere der bisherige Genesungsverlauf des Patienten, die Schwere der Erkrankung und die Prognose zu berücksichtigen.
Bei ambulanten Maßnahmen von kürzerer Dauer und bei ausschließlicher Anwendung von Heilmitteln zur Fortsetzung der rehabilitativen Versorgung handelt es sich nach den kurmedizinischen Prinzipien nicht um Kuren im Sinne des Kurarztvertrages.
Wiederholung einer REHA-Maßnahme
Rehabilitationsmaßnahme sind vom Gesetz her auf 21 Tage festgelegt. Eine verlängerte Aufenthaltsdauer ist von der Kasse vor Ende der Maßnahme zu genehmigen und auf dem Arztschein zu vermerken. Dies kann insbesondere bei Rehabilitaden in Betracht kommen, bei welchen es aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. Im Bereich der onkologischen Maßnahmen kann eine Wiederholungs-Rehabilitation innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der ersten Maßnahme beantragt werden.
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