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Medizinproduktsicherheit

Medizinproduktsicherheit in der Weserland-Klinik Bad Hopfenberg

Gem. § 6 MPBetrV muss jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ab dem 01.01.2017 einen Beauftragten für Medizinproduktsicherheit benennen und Kontaktdaten in Form einer Erreichbarkeit per E-Mail auf der Homepage veröffentlichen.

Der Beauftragte für Medizinproduktsicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:

  • die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
  • die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
  • die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktgesetzes in den Gesundheitseinrichtungen

Vgl. dazu § 6 Abs. 1 nd 2 MPBetrV in der Fassung vom 01.01.2017.

Beauftragten für Medizinproduktsicherheit: Herr Dr. Marc Heydenreich (ed.kinilk-dnaltgovobfsctd-92ce58@etkudorpnizidem)

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